Fragen an Binko & Hofmann Immobilien
Wenn sich Verkäufer und Kaufinteressent auf einen Verkauf/Kauf zu einem vereinbarten Kaufpreis geeinigt haben, liegt die sogenannte Handelseinigkeit vor. Wir von Binko & Hofmann Immobilien sind in diesem wichtigen Prozess an Ihrer Seite und agieren im Sinne und Wohle beider Parteien. Der Verkauf einer Immobilie kann eine emotionale Angelegenheit sein und nicht jeder Verkäufer fühlt sich bei dem Gedanken wohl, ggf. Verhandlungen und Preisfindungsgespräche führen zu müssen. Wir verstehen das und sind hier professionell und erfahren an Ihrer Seite.
Nach der Handelseinigkeit werden die Unterlagen für den Notartermin vorbereitet, denn der Hauskauf wird durch einen notariellen Kaufvertrag beurkundet. Der Käufer wählt als zahlender Auftraggeber den Notar seiner Wahl und hat vielleicht schon jemanden im Hinterkopf. Auf Wunsch geben wir Ihnen gerne Empfehlungen aufgrund bisheriger Erfahrungen.
Wir von Binko & Hofmann Immobilien übermitteln die objekt- und personenbezogenen Daten an den Notar. Sie als Käufer und Verkäufer können sich an dieser Stelle zurücklehnen. Der Notar setzt einen Kaufvertragsentwurf auf, der allen Parteien zur Durchsicht zugeht (per E-Mail oder Post). Dann kommt der Moment für Detail- und Verständnisfragen. Gern beraten wir bei Fragen oder führen zusammen mit dem Notar erläuternde Gespräche. Uns ist wichtig: Alle offenen Fragen sollen beantwortet werden.
Im Anschluss wird der Notartermin festgelegt, an dem sich Verkäufer und Käufer gemeinsam eintreffen. Die Vorlage des Personalausweises ist zwingend notwendig. Übrigens: Sollte ein gemeinsamer Termin nicht möglich sein, weil der Verkäufer bspw. in Norddeutschland und der Käufer in Süddeutschland wohnen, gibt es eine Alternative. Der Notarvertrag wird dem Verkäufer bei Notar A zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend zur Gegenzeichnung durch den Käufer an Notar B in Süddeutschland übersandt.
Beim Notartermin selbst wird der Notar den gesamten Vertrag und auch verweisende Anlagen für alle Parteien verlesen. Auch hier können noch einmal letzte Fragen gestellt werden oder kleinere Änderungen vorgenommen werden (außer beim oben beschriebenen Fall: Dort muss vorab absolute Einigkeit über die zu unterzeichnende Version des Notarvertrages herrschen). Anschließend erfolgt die Unterzeichnung.
Wir von Binko & Hofmann Immobilien begleiten Sie von der Vorbereitung des Kaufvertrages, über den gemeinsamen Notartermin bis hin zur Übergabe der Immobilie. Und so sehen wir uns spätestens am Tag der Übergabe alle wieder. Wir protokollieren an diesem wichtigen Tag die Übergabe, halten Zählerstände und übergebene Schlüssel fest und senden das Protokoll später allen Parteien zu. Und wir halten auch noch eine kleine Überraschung für Sie bereit…
Hinweis:
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